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Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schreiner Handlauf/Rammschutz
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Rammschutz auf den Wänden von Fluren und Räumen und Holzhandläufe in den Fluren für den Neubau des Klinikums Main- Spessart in 97816 Lohr.
Kennung des Verfahrens: 7114d7b0-3545-47d1-ac1f-1edddc7fca1a
Interne Kennung: ZK-349-03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45422100Holzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45432100Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, 45340000Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen, 45421150Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Rammschutz auf den Wänden von Fluren und Räumen und Holzhandläufe in den Fluren für den Neubau des Klinikums Main- Spessart in 97816 Lohr: 426 m Rammschutz aus Kunststoff-Wandschutzplatten H 35 cm 3300 m Rammschutz aus Kunststoff-Wandschutzplatten H 60 bis 80 cm 875 m Rammschutz aus Kunststoff-Wandschutzplatten H 100 cm 639 m Rammschutz aus Kunststoff-Wandschutzplatten H 184 cm 510 m Rammschutz aus Kunststoff-Wandschutzplatten H 220 bis 240 cm 400 St Rammschutz an Türzargen, gekantet, H 105 cm 687 m Nichtbrennbarer Rammschutz A2-s1, d0, H 220 cm 687 m Abschluss-Schienen für mineralische Wandschutzplatten 339 St Edelstahl-Eckschutzwinkel 25 x 25 mm, L 60 bis 80 cm 62 St Edelstahl-Eckschutzwinkel 25 x 25 mm, L 220 cm 825 St Wandhaken, Edelstahl, L 42mm 18247 m Verfugung von Anschlussfugen der Wandschutzplatten 1272 m Holz-Handlauf an der Wand einschl. Konsolen, Eiche 686 St Handlauf-Endstücke
Interne Kennung: ZK-349-03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45422100Holzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45432100Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, 45340000Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen, 45421150Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Sommerberg
Stadt: Lohr am Main
Postleitzahl: 97816
Land, Gliederung (NUTS): Main-Spessart (DE26A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 05/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von 3 Referenznachweisen bisheriger Auftraggeber ausschließlich aus dem Gesundheitswesen (Krankenhaus- und/oder Klinikbau) der letzten 5 Jahre: Referenzprojekt 1:Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 2,0 Mio. € netto Referenzprojekt 2:Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 2,5 Mio. € netto Referenzprojekt 3:Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 3,0 Mio. € netto weitere Angaben gem. FB124 und FB212
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Projektleiters: Mind. 2 persönliche Referenzen des Projektleiters. Der Auftraggeber erwartet, dass der Projektleiter, der zum Einsatz kommt, die entsprechende, einschlägige Berufserfahrung hat. Die Berufserfahrung ist anhand von persönlichen Referenzprojekten im Gesundheitswesen durch die bisherigen Auftraggeber zu belegen. Referenzprojekt 1: Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 2,0 Mio. € netto Referenzprojekt 2: Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 3,0 Mio. € netto
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden stellvertretenden Projektleiters: Mind. 2 persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters. Der Auftraggeber erwartet, dass der Projektleiter, der zum Einsatz kommt, die entsprechende, einschlägige Berufserfahrung hat. Die Berufserfahrung ist anhand von persönlichen Referenzprojekten im Gesundheitswesen durch die bisherigen Auftraggeber zu belegen. Referenzprojekt 1: Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 1,0 Mio. € netto Referenzprojekt 2: Referenzen mit einem Auftragswert der Leistungen von mind. 1,0 Mio. € netto
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage eines Nachweises zum Mindestumsatz des Bieters von 5 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Jahren
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis als einziges Zuschlagskriterium
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis als einziges Zuschlagskriterium
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/202610:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/202610:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 88Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gem. VOB/A EU
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern, Regierung Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kennung des Verfahrens: d5864657-316c-4f74-b488-dad323c2aba1
Interne Kennung: 2602013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45443000Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 44212320Diverse Konstruktionen, 45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Herzberger Str.
Stadt: Ebergötzen
Postleitzahl: 37136
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen(DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Neubau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYTGXC4BS0# Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen (§ 13 Abs. 3 Satz 3 VOB/A). Die Anzahl der eingereichten Nebenangebote ist im VHB 213 bzw. VHB 633 an bezeichneter Stelle aufzuführen. Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Besondere Anforderungen zu Nachauftragnehmern: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Den elektronischen Angeboten sollte zusätzlich die GAEB-Datei im x84-Format angehängt sein. Angebote in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse: rechnung_80@landkreisgoettingen.de Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang. Die Angebote müssen über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote die über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes oder als einfache E-Mail an die Vergabestelle eingereicht werden, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen. Hinweis: Die Angebotsabgabe kann über die lokal installierte Version des Bietertool oder über die webbasierte Version erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 309 Fassadenarbeiten Vorhangfassade
Beschreibung: ca. 2.200 m2 Holzfassade inkl. Unterkonstruktion und Erstbeschichtung als Vorvergrauungslasur, Leibungsbekleidung
Interne Kennung: 2602013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45443000Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 44212320Diverse Konstruktionen, 45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Herzberger Str.
Stadt: Ebergötzen
Postleitzahl: 37136
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Neubau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# !!! Wichtiger Hinweis - zur Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten, zur korrekten zeitlichen Darstellung der Rahmenparameter (innerhalb des Vergabemanagementsystems der Firma Cosinex) wird darauf verwiesen, dass die in Anlage FB 214 (Besondere Vertragsbedingungen) genannten Ausführungsfristen gelten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: DGNB-/QNG-Anforderungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Eignung - VHB-Vordruck 124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Eignung reichen Sie bitte den anliegenden VHB-Vordruck 124 mit ihrem Angebot ein. Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen. Weiterhin sind Erklärungen über - das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren, - die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals, - über vorhandene Registereintragungen und die Bereitschaft diese nachzuweisen, - ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation, - eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 6e EU VOB/A, - eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen, - die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/05/202623:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 4 der Besonderen Vertragsbedingungen (VHB 214). - Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 5 der Besonderen Vertragsbedingungen (VHB 214).
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - Urkalkulation - VHB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Göttingen
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 23e0eb3c-a128-47de-b6ab-6abcd35bf887 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/202615:59:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 258862-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 74/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2026
Deutschland - Gescher Modernisierung und Erweiterung bestehender Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage zu einer Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage
Deutschland – Bau von Abfallbehandlungsanlagen – Modernisierung und Erweiterung bestehender Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage zu einer Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage
OJ S 74/2026 16/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung und Erweiterung bestehender Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage zu einer Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage
Beschreibung: Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu einer hochmodernen Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage. Dazu sollen in selbständigen Vergabeverfahren u.a. die Vergärungstechnik einerseits und die Gasaufbereitung andererseits beauftragt werden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergärungstechnik (Los 1). Außerdem werden die Fördertechnik (Los 2) sowie Gärrestelagerbehälter (Los 3) vergeben. Ziel des gesamten Projektes ist es, das jährliche Aufkommen von rund 105.000 Tonnen Bioabfälle aus dem Kreis Borken und angrenzenden Regionen nicht nur zu hochwertigem Kompost, sondern vor allem zu Biogas und damit zu erneuerbarer Energie zu verarbeiten. Durch die Umstellung auf das Verfahren der Vollstromvergärung wird das energetische Potenzial der Bioabfälle optimal ausgeschöpft. Das erzeugte Biogas soll in einer neuen Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan aufbereitet und anschließend in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist werden. Optional ist vorgesehen, dass bei der Aufbereitung abgetrennte Kohlendioxid (CO2) in einer separaten Anlage zu reinigen, zu verflüssigen und als Nebenprodukt zu vermarkten. Mit diesem Ansatz leistet die EGW einen aktiven Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der kommunalen und nationalen Klimaziele. Die Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt in mehreren, aufeinander abgestimmten Ausschreibungen, um die verschiedenen technischen Teilbereiche optimal am Markt platzieren zu können. Im vorliegenden Fall betrifft die Ausschreibung konkret die Vergärungstechnik einschließlich der Lagerbehälter und der Fördertechnik.
Kennung des Verfahrens: 16cf4e40-46ab-4209-a116-3eefe0bf5277
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45222100Bau von Abfallbehandlungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken(DEA34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu- § 3 Nr. 1 VOB/A EU
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Korruption: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Vergärungstechnik
Beschreibung: Funktions‑ und betriebsbereite, schlüsselfertige Errichtung der Pfropfenstromfermenter sowie der Entwässerungstechnik für die Gärreste, einschließlich sämtlicher hierzu erforderlichen Gewerke
Interne Kennung: LOT-0001 E83338478
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45222100Bau von Abfallbehandlungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gescher
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher Netto-Jahresgesamtumsatz des Bewerbers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025): mindestens 20 Mio. EUR netto/Jahr
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Mindestreferenz: Vorlage von mindestens einer Referenz über den Bau und die Inbetriebnahme einer Bioabfallvergärungsanlage mit einem liegenden Pfropfenstromfermenter - der Fermenter muss über ein Nettofaulraumvolumen von mindestens von 2.000 m³ verfügen - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 bis zum 01.04.2024 (die Anlage muss nach Abnahme min. zwei Jahre im Betrieb gewesen sein); maßgeblich für den Fristbeginn ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage - der Pfropfenstromfermenter muss thermophil betrieben worden sein - die Hygieneuntersuchung gem. BioAbfV muss erfolgreich abgeschlossen worden sein - der Standort der Anlage muss sich innerhalb der Europäischen Union, Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen befinden Der Nachweis der Referenzen hat für jeden einzelnen Referenzauftrag gesondert auf dem vorgegebenen „Formblatt Referenzauskunft_Los 1" zu erfolgen und die dort verlangten Angaben zu umfassen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2. Mindestreferenz: Vorlage von mindestens einer Referenz über den Bau und die Inbetriebnahme einer Bioabfallvergärungsanlage mit einem liegenden Pfropfenstromfermenter - der Fermenter muss über ein Nettofaulraumvolumen von mindestens von 2.000 m³ verfügen - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 bis zum 01.04.2024 (die Anlage muss nach Abnahme min. zwei Jahre im Betrieb gewesen sein); maßgeblich für den Fristbeginn ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage - der Standort der Anlage muss sich innerhalb der Europäischen Union, Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen befinden Der Nachweis der Referenzen hat für jeden einzelnen Referenzauftrag gesondert auf dem vorgegebenen „Formblatt Referenzauskunft_Los 1" zu erfolgen und die dort verlangten Angaben zu umfassen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3. Mindestreferenz für Angebote mit Großfermentern (> 3.000 m³) Wird ein Angebot über eine Bioabfallvergärungsanlage mit zwei großen Pfropfenstromfer-mentern eingereicht, ist zusätzlich eine Referenz über den Bau und die Inbetriebnahme einer Vergärungsanlage mit mindesten einem liegenden Pfropfenstromfermenter nachzuweisen - der Fermenter muss über ein Nettofaulraumvolumen von mindestens 3.000 m³ verfügen - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 bis zum 31.09.2025 (die Anlage muss nach Abnahme min. sechs Monate im Betrieb gewesen sein); maßgeblich für den Fristbeginn ist die abge-schlossene Inbetriebnahme der Anlage - der Standort der Anlage muss sich innerhalb der Europäischen Union, Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen befinden Der Nachweis der Referenzen hat für jeden einzelnen Referenzauftrag gesondert auf dem vorgegebenen „Formblatt Referenzauskunft_Los 1" zu erfolgen und die dort verlangten Angaben zu umfassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der wirtschaftlichste Bieter wird gemäß der Anlage "Zuschlagskriterien_Los 1" i.V.m. der Anlage "Rabattierung Loskombinationen" ermittelt, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen, des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Fördertechnik
Beschreibung: Funktions‑ und betriebsbereite Errichtung der Fördertechnik, bestehend aus mehreren Förderbändern, einer Portalkrananlage für das Bunkermanagement sowie zwei Dosierbunkern, in welche das Material durch den Portalkran aufgegeben wird
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der wirtschaftlichste Bieter wird gemäß der Anlage "FB 227 - Zuschlagskriterien_Los 2" i.V.m. der Anlage 36 "Rabattierung Loskombinationen" ermittelt, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/04/202611:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 71Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen, des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Gärrestelagerbehälter
Beschreibung: Funktions‑ und betriebsbereite, schlüsselfertige Errichtung der Gärrestlager für flüssige Gärreste, einschließlich aller zugehörigen Gewerke
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der wirtschaftlichste Bieter wird gemäß der Anlage "FB 227 - Zuschlagskriterien_Los 3" i.V.m. der Anlage 36 "Rabattierung Loskombinationen" ermittelt, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/04/202611:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 71Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen, des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kennung des Verfahrens: f679cd4f-67d1-48a0-84af-d3217a398681
Interne Kennung: GVVLL-2026-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45223220Rohbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 40
Stadt: Gaildorf
Postleitzahl: 74405
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall(DE11A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Beschreibung: Neubau eines Kindergarten in der Bahnhofstraße 40 in 74405 Gaildorf. Der Kindergarten hat eine geplante Größe von 5 Gruppen,. Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen mit ca. 6.000 m³ umbauten Raum. Außerdem ist ein Bewegungsraum sowie einen Essraum mit Küche enthalten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45223220Rohbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 40
Stadt: Gaildorf
Postleitzahl: 74405
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 19/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Ausführung hat in Absprache mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Liefer- und Aufstelltermin: Julii 2026 Die Ausführung richtet sich nach Beauftragung nach dem fortlaufend aktualisierten Bauzeitenplan.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Gaildorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Gaildorf
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VE 10 Estrich
Beschreibung: 672 lfm Schutzabdeckung für Türblatt, Türzarge, Fenster (Pfostenriegel und Bodentiefefenster) 3150 m² Untergrund reinigen 2591 lfm Randdämmstreifen PE Schaum Stärke 10mm, Höhe bis 300mm 2239 m² Wärmedämmung als Ausgleichsschicht von 20-40mm aus PS- Hartschaum EPS/DEO inkl. Anpassen 211 m² Wärmedämmung als Ausgleichsschicht von 90-160mm PS Hartschaum EPS/DEO inkl. Anpassen 50 m² Ausgleichsschicht Perlit Schüttung, 40mm 437 m² Trennfolie PE-Folie einlagig 304 m² Zementestrich auf Trennschicht bis 4KN/m², C35, F5, Stärke 60mm 195 m² Zementestrich auf Dämmung bis 4KN/m², C35, F5, Stärke von 55-60mm 2621 m² Tackerplatte inkl. Trittschalldämmung aus EPS bis 5kN/m², Stärke 30mm 132 m² Trittschalldämmung aus PS-Hartschaum EPS bis 5KN/m², Stärke 30mm 587 m² Calciumsulfatfließ-Heizestrich auf Dämmung von 3 bis 5KN/m², C35, F5, Stärke von 60-80mm 1838 m² Zement-Heizestrich auf Dämmung von 3 bis 5KN/m², C35, F5, Stärke von 80mm 211 m² Schnellzement-Heizestrich auf Dämmung von 3 bis 5KN/m², C35, F5, Stärke von 65mm 577 lfm Bewegungsfuge Einlage aus PE Schaumstreifen 64 lfm Höhenversprung im Estrich herstellen von 15 - 50mm
Interne Kennung: 369/2025/12/16/02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung(cpv): 45210000Bauleistungen im Hochbau
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert wird die Eintragung in ein Berufsregister gemäß § 44 VgV. Bei deutschen Bietern ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist ein vergleichbarer Nachweis aus dem Herkunftsland beizubringen -Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Einzureichen sind Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen über Referenznachweise mit Forminhalt des VHB Einheitlichen Formblatts 444 (Referenzbescheinigung). Hier wird auf den Inhalt abgestellt, welcher die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachweist. Es werden grundsätzlich auch andere Referenznachweise, als das Formblatt 444 zugelassen und gewertet, wenn sie den Inhalten des Formblatt 444 gleichwertig sind.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Leitungspersonals. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen mittels eigenhändig gefertigter Auflistung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/202623:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vorgenannte Eignungskriterien, Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A VI.3.2) - Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. - Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Westfälische Bauindustrie GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Westfälische Bauindustrie GmbH
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fc163eb-669b-4233-8304-46532ce59e22 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/202616:40:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 260022-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 74/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2026
Detaillierte Informationen
über die Leistungen und Vorteile sowie verschiedene Beispielseiten zum
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