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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)
OJ S 135/2026 16/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)
Beschreibung: Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung.
Kennung des Verfahrens: 597c58df-3582-410d-93bb-a8290b2a8c36
Interne Kennung: skd DKH 02/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Da die Voraussetzungen einer Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV vorliegen, wird die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt. Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 VgV setzt voraus, dass eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung vor-liegt, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine extreme Dringlichkeit oder eine akute Gefahrensituation ist nicht erforderlich; die Anforderun-gen liegen unterhalb der "äußerst dringlichen und zwingenden Gründe" des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Es müssen ob-jektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Ob der Auftraggeber die zur Dringlichkeit führenden Ereignisse vorhersehen konnte oder selbst verschul-det hat, ist nach der Konzeption der Richtlinie und der herrschenden Auffassung grundsätzlich unerheblich; allerdings darf die Fristverkürzung nicht rechtsmissbräuch-lich herbeigeführt worden sein. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 10.). Die Auftraggeberin hat für das Projekt Brandschutztechnische Ertüchtigung Bethesda Schule, Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4 durch europaweite Bekanntmachung vom 27.05.2026 (Veröffentlichungsnummer: 361675-2026) ein offenes Verfahren nach § 15 VgV für zwei Lose durchgeführt. Los 2 betrifft die Ingenieurleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LP 1-9, §§ 53 ff. HOAI). Innerhalb der gesetzten Angebotsfrist ist für Los 2 kein bezuschlagfähiges Angebot eingegangen, weshalb das Verfahren für Los 2 gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufzuheben war; das Ermessen war auf Null reduziert. Die Beschaffungsabsicht besteht fort. Für das Gesamtprojekt gilt gemäß den Bedingungen des Förderbescheides der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15.01.2026, dass die Bauarbeiten innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung zu beginnen und spätestens zum 11.08.2028 abzuschließen sind. Los 1 (Objektplanung Gebäude) befindet sich in der Auswertung sowie der Vorbereitung für den Zuschlag. Die Leistungen beider Lose müssen für die Projektumsetzung inhaltlich und zeitlich zusammenwirken. Eine Dringlichkeit liegt hier vor, weil das gescheiterte Erstverfahren eine objektiv nachvollziehbare Eilbedürftigkeit der erneuten Beschaffung begründet, die eine Ein-haltung der regulären 30-Tages-Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. (vgl. Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine Neuausschreibung mit der regulären Mindestfrist würde angesichts des notwendigen Baubeginns, der för-derrechtlichen Fristen und der Vorbereitung der Beauftragung in Los 1 zu einer nicht mehr kompensierbaren Verzögerung des Gesamtprojekts führen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hat der Auftraggeber die Interessen der interessierten Unterneh-men gegen das Allgemeininteresse an einer zügigen Beauftragung, insbesondere zur Einhaltung der Fördermittelfristen, umfassend abgewogen. Die interessierten Unter-nehmen sind mit den Vergabeunterlagen bereits vertraut, da das Verfahren europa-weit bekannt gemacht und die Unterlagen auf der Vergabeplattform xvergabe.de zu-gänglich waren; sie benötigen daher weniger Vorbereitungszeit als im Erstverfahren. Das Interesse von interessierten Unternehmen an einer regulären 30-tägigen Frist ist daher gering einzuordnen und muss hinter dem Allgemeininteresse zurücktreten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71320000Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kreuznach(DEB14)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrug: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)
Beschreibung: Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4, 55543 Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Grundlage der Beauftragung ist die Baugenehmigung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach vom 02.02.2023 (Az. 65-00805/22-07) einschließlich des genehmigten Brandschutzkonzepts (BSK-Nr. 2020-30-REV.02). Die Maßnahme ist mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2026 (Az. 7007-0001#2024/0029-0382 Ref_32) mit Landesmitteln gefördert. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Bedingungen des Förderbescheides sowie die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71320000Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sind - sofern vorliegend - abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kreuznach (DEB14)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A) Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau B2 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. B) Erklärung Unternehmensdaten C) Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen in dem Zeitraum ab dem 01.01.2018, bezogen auf den Abschluss der LPh. 8. Mindestanforderungen: Benennung von insgesamt 3 Referenzprojekten über vergleichbare Maßnahmen (Sanierung/Umbau von Gebäuden, vorzugsweise im laufenden Betrieb), wobei jeweils mindestens die Leistungsphase 8 abgeschlossen sein muss. Zudem müssen über die genannten Referenzprojekte hinweg die unten aufgeführ-ten Mindestvoraussetzungen insgesamt ein-malig erfüllt sein: - Baukosten mind. 300.000 Euro (KG 400) - Tätigkeit für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - BGF mind. 1.000 m² - Planungsanforderungen vergleichbar Honorarzone II oder höher; Sonderbau gemäß § 50 LBauO oder vergleichbarer Nutzung (z.B. Schule, Pflegeeinrich-tung, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen) - Brandschutztechnische Sanierung oder Umbau, vorzugsweise im laufenden Betrieb
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamtzahl Beschäftigten).
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. B) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Mindestanforderungen: Spezifischer Jahresumsatz von 250.000 Euro
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals (Pro-jektleitung und Projektmitarbeit)
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfüg-barkeit während der Bauphasen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise an die Aufga-benstellung
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/202610:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: A) Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 16) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - 17) Eigenerklärung Russlandsanktionen B) Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB 17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 19) Mustererklaerung_3_Mindestentgelt 20) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Sachsenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sachsenheim
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hausverwaltung für die stadteigenen Anwesen der Stadt Nürnberg
Beschreibung: Hausverwaltung für die stadteigenen Anwesen der Stadt Nürnberg
Beschreibung der Optionen: Die Festlaufzeit des Vertrages läuft von 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um je ein Jahr. Die Verlängerung erfolgt, wenn das Verlängerungsrecht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einem Vertragspartner erklärt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB. Erklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Nachweis der Erlaubnis gemäß §34c GewO zum gewerbsmäßigen Tätigwerden im Bereich Hausverwaltungen - Bestätigung mit Nachweis (IVD – Zertifikat oder VDIV- Zertifikat oder ein anerkannter vergleichbarer Verband), dass Unternehmen die entsprechenden Fachkenntnisse im Immobilienrecht (WEG-, Miet- und Vertragsrecht) besitzt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zwingend gefordert ist die Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren (von 01.08.2021 bis 31.07.2026) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn es sich um einen • einen abgeschlossenen Auftrag handelt • über die Verwaltung von mindestens fünf größeren Objekten • mit einer Vertragslaufzeit von mindestens DREI (3) Jahren • die mit der zu vergebenden Leistung (Hausverwaltungsleistungen) vergleichbar sind • und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (von 01.08.2021 bis 31.07.2026) erbracht worden ist Bieter können beliebig viele Aufträge aus dem geforderten Zeitraum referieren. Referenzen der Stadt Nürnberg dürfen auch eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die eingereichten Referenzen werden nach Ablauf der Angebotsfrist telefonisch verifiziert. Es gelten die Aussagen des Referenzgebers. Als abgeschlossen gilt ein Auftrag, bei dem der wesentliche Leistungszeitraum abgeschlossen ist. Das heißt, ein Auftrag, bei der mehr als die Hälfte der vertraglichen bzw. der vereinbarten Auftragsdauer abgeschlossen ist. Bei einer 16-wöchigen vertraglichen Auftragsdauer wären es somit 8 Wochen und ein Tag. Bei einer 24-wöchigen vertraglichen Auftragsdauer wären es 12 Wochen und ein Tag, usw. WICHTIGER HINWEIS: Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich geeignet sind. Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen ein - Sollten nach Ablauf der Angebotsfrist die geforderten Referenzen nicht vorliegen, muss Ihr Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass der Bieter eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Ausführungsbeginn abgeschlossen haben wird und auch während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhält. Marktüblich ist ein Versicherungsschutz mit folgenden Mindestumfang, der mit der Erklärung bestätigt wird: Mindestumfang: 2 Mio. EUR pro Schadensfall
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 17/08/202623:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 136Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Hausverwaltung für die stiftungseigenen Anwesen der Stadt Nürnberg
Beschreibung: Hausverwaltung für die stiftungseigenen Anwesen der Stadt Nürnberg
Beschreibung der Optionen: Die Festlaufzeit des Vertrages läuft von 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um je ein Jahr. Die Verlängerung erfolgt, wenn das Verlängerungsrecht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einem Vertragspartner erklärt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB. Erklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Nachweis der Erlaubnis gemäß §34c GewO zum gewerbsmäßigen Tätigwerden im Bereich Hausverwaltungen - Bestätigung mit Nachweis (IVD – Zertifikat oder VDIV- Zertifikat oder ein anerkannter vergleichbarer Verband), dass Unternehmen die entsprechenden Fachkenntnisse im Immobilienrecht (WEG-, Miet- und Vertragsrecht) besitzt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zwingend gefordert ist die Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren (von 01.08.2021 bis 31.07.2026) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn es sich um einen • einen abgeschlossenen Auftrag handelt • über die Verwaltung von mindestens fünf größeren Objekten • mit einer Vertragslaufzeit von mindestens DREI (3) Jahren • die mit der zu vergebenden Leistung (Hausverwaltungsleistungen) vergleichbar sind • und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (von 01.08.2021 bis 31.07.2026) erbracht worden ist Bieter können beliebig viele Aufträge aus dem geforderten Zeitraum referieren. Referenzen der Stadt Nürnberg dürfen auch eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die eingereichten Referenzen werden nach Ablauf der Angebotsfrist telefonisch verifiziert. Es gelten die Aussagen des Referenzgebers. Als abgeschlossen gilt ein Auftrag, bei dem der wesentliche Leistungszeitraum abgeschlossen ist. Das heißt, ein Auftrag, bei der mehr als die Hälfte der vertraglichen bzw. der vereinbarten Auftragsdauer abgeschlossen ist. Bei einer 16-wöchigen vertraglichen Auftragsdauer wären es somit 8 Wochen und ein Tag. Bei einer 24-wöchigen vertraglichen Auftragsdauer wären es 12 Wochen und ein Tag, usw. WICHTIGER HINWEIS: Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich geeignet sind. Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen ein - Sollten nach Ablauf der Angebotsfrist die geforderten Referenzen nicht vorliegen, muss Ihr Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass der Bieter eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Ausführungsbeginn abgeschlossen haben wird und auch während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhält. Marktüblich ist ein Versicherungsschutz mit folgenden Mindestumfang, der mit der Erklärung bestätigt wird: Mindestumfang: 2 Mio. EUR pro Schadensfall
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 17/08/202623:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 136Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/3)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98efcd13-4d90-4773-8db8-a514d1ad031c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/202613:07:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 491107-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026
Deutschland - Berlin, Faradayweg am Fritz-Haber-Institut Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin Umbau und Erweiterung Gebäude T: Tragwerksplanung
Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin Umbau und Erweiterung Gebäude T: Tragwerksplanung
OJ S 135/2026 16/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin Umbau und Erweiterung Gebäude T: Tragwerksplanung
Beschreibung: Das Fritz-Haber-Institut (FHI) wurde im Jahr 1911 als Kaiser-Wilhelm-Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie in Berlin-Dahlem gegründet und 1953 in die MPG eingegliedert. Im Zentrum der Forschungsaktivitäten steht das fundamentale Verständnis elementarer Prozesse in der physikalischen Chemie und damit des Zusammenhangs von Struktur, Reaktivität und Dynamik an Oberflächen, Grenzflächen, Nanostrukturen, Molekülen und Clustern. Aktuell besteht ein erhebliches Defizit an hochinstallierten, nass-chemischer Laborflächen mit für den robotisierten Betrieb geeignetem Aufbau. Zur Bedarfsdeckung soll das Gebäude T zu einem Laborbau umgebaut und erweitert werden. Die auf der Nordseite des sechseckigen Gebäudes angeordneten Bürokuben und die Mittelhalle sollen anteilig abgebrochen und die technische Ausrüstung komplett zurückgebaut werden. In die frei werdenden Flächen, zwischen den zwei teilabgebrochenen Kuben, soll der Erweiterungsbau in das bestehende Gebäude „eingeschoben“ werden. In diesem neu zu errichtenden Teilgebäude sollen sämtliche hochinstallierte Räume, wie Labore und Gefahrstofflager, sowie der Großteil der zentralen Technik und technischen Erschließung auf drei Geschossen, davon ein Kellergeschoss, untergebracht werden. Das „Kernstück“ des neuen Bereichs stellt dabei das KI-gesteuerten automatisierte Labor dar, dass im Erdgeschoss entstehen soll. Im darüber liegenden Geschoss sollen Nasschemie-Labore mit Auswerteplätzen entstehen, die in mehrere Laborräume unterteilbar sein sollen. Das zukünftige Gebäude T soll eine NUF von ca. 1.400 m² (ca. 3.370 m² BGF) umfassen, wobei sich die geplanten Nutzungsflächen wie folgt verteilen: 80m² großen Chemielager, jeweils etwa 440 m² roboterbetriebenes KI-gestütztes Chemie-Großraumlabor, ca. 440 m² Nass-Chemielabore, ca. 340 m² Büroflächen, ca. 100 m² Lagerflächen. Für die NUF 7 wurden ein Raumbedarf von ca. 100 m² ermittelt, für die Technikflächen ca. 500 m². Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich für den Um- und Erweiterungsbau auf ca. 22.800.000 € netto. Im Laufe der Planungsphase zu erstellende Kostenermittlungen sind getrennt nach Kosten für den Erweiterungsbau sowie den Umbau / Sanierung des Bestandes zu ermitteln und in einer Gesamtaufstellung zusammen zu führen. Weitere Details sind der Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung in Anlage 07 sowie den Planunterlagen in Anlage 08 zu entnehmen. Darüber hinausgehende Projektdetails werden in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird das Projektbuch an die ausgewählten Bieter übermittelt. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. § 51 in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6, zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Kennung des Verfahrens: f2925abf-6d4d-4027-ad58-e6f104435c00
Interne Kennung: Z.FHIO.A.000323.VgV.TWP.3109
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin, Faradayweg am Fritz-Haber-Institut
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f700b4f9-8d6f-4164-937a-59e61f446dfd Für die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin Umbau und Erweiterung Gebäude T: Tragwerksplanung
Beschreibung: Das Fritz-Haber-Institut (FHI) wurde im Jahr 1911 als Kaiser-Wilhelm-Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie in Berlin-Dahlem gegründet und 1953 in die MPG eingegliedert. Im Zentrum der Forschungsaktivitäten steht das fundamentale Verständnis elementarer Prozesse in der physikalischen Chemie und damit des Zusammenhangs von Struktur, Reaktivität und Dynamik an Oberflächen, Grenzflächen, Nanostrukturen, Molekülen und Clustern. Aktuell besteht ein erhebliches Defizit an hochinstallierten, nass-chemischer Laborflächen mit für den robotisierten Betrieb geeignetem Aufbau. Zur Bedarfsdeckung soll das Gebäude T zu einem Laborbau umgebaut und erweitert werden. Die auf der Nordseite des sechseckigen Gebäudes angeordneten Bürokuben und die Mittelhalle sollen anteilig abgebrochen und die technische Ausrüstung komplett zurückgebaut werden. In die frei werdenden Flächen, zwischen den zwei teilabgebrochenen Kuben, soll der Erweiterungsbau in das bestehende Gebäude „eingeschoben“ werden. In diesem neu zu errichtenden Teilgebäude sollen sämtliche hochinstallierte Räume, wie Labore und Gefahrstofflager, sowie der Großteil der zentralen Technik und technischen Erschließung auf drei Geschossen, davon ein Kellergeschoss, untergebracht werden. Das „Kernstück“ des neuen Bereichs stellt dabei das KI-gesteuerten automatisierte Labor dar, dass im Erdgeschoss entstehen soll. Im darüber liegenden Geschoss sollen Nasschemie-Labore mit Auswerteplätzen entstehen, die in mehrere Laborräume unterteilbar sein sollen. Das zukünftige Gebäude T soll eine NUF von ca. 1.400 m² (ca. 3.370 m² BGF) umfassen, wobei sich die geplanten Nutzungsflächen wie folgt verteilen: 80m² großen Chemielager, jeweils etwa 440 m² roboterbetriebenes KI-gestütztes Chemie-Großraumlabor, ca. 440 m² Nass-Chemielabore, ca. 340 m² Büroflächen, ca. 100 m² Lagerflächen. Für die NUF 7 wurden ein Raumbedarf von ca. 100 m² ermittelt, für die Technikflächen ca. 500 m². Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich für den Um- und Erweiterungsbau auf ca. 22.800.000 € netto. Im Laufe der Planungsphase zu erstellende Kostenermittlungen sind getrennt nach Kosten für den Erweiterungsbau sowie den Umbau / Sanierung des Bestandes zu ermitteln und in einer Gesamtaufstellung zusammen zu führen. Weitere Details sind der Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung in Anlage 07 sowie den Planunterlagen in Anlage 08 zu entnehmen. Darüber hinausgehende Projektdetails werden in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird das Projektbuch an die ausgewählten Bieter übermittelt. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. § 51 in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6, zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin, Faradayweg am Fritz-Haber-Institut
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 73Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bewerber in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auf-tragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 ≥ 3 Personen (VZÄ). (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche – eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft – spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 5.000.000 EUR für Personenschäden und min. 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; je pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert)
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen: (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 160.000 € netto. (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen der Bewerber, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten sieben Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Erweiterung eines Objektes im Bereich "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. Anlage 14 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ ≥ III - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens 3 LPH im Bereich 1 bis 6 (mind. LPH 3, 4 & 5) - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten ≥ 1,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 7 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 4) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 12 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 8 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 4 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 2) 4 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 8 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 6 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 4 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 3 Leistungsphasen 2 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 2) 5 Punkte: ≥ 4.500.000 € 10 Punkte 4 Punkte: ≥ 3.750.000 € 8 Punkte 3 Punkte: ≥ 3.000.000 € 6 Punkte 2 Punkte: ≥ 2.250.000 € 4 Punkte 1 Punkt: ≥ 1.500.000 € 2 Punkte - Vergleichbarkeit der Fläche: (Wichtungsfaktor 2) 4 Punkte: ≥ 2.700 m²BGF 8 Punkte 3 Punkte: ≥ 1.800 m²BGF 6 Punkte 2 Punkte: ≥ 900 m²BGF 4 Punkte 1 Punkt: ≤ 899 m²BGF 2 Punkte Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 5) 1 Punkt: Teilabriss des Gebäudes 5 Punkte 1 Punkt: Denkmalgeschütztes Gebäude 5 Punkte 1 Punkt: Chemie-Labor oder vergleichbare Anforderungen 5 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 4) 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden 8 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 61,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten sieben Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 2 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für den Teilabriss mit Bestandserhalt eines Objektes im Bereich "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. Anlage 14 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ ≥ III - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens 3 LPH im Bereich 1 bis 6 (mind. LPH 3, 4 & 5) - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten ≥ 1,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 7 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 2) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 6 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 4 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 2 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 1) 4 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 4 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 3 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 2 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 3 Leistungsphasen 1 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 1) 5 Punkte: ≥ 4.500.000 € 5 Punkte 4 Punkte: ≥ 3.750.000 € 4 Punkte 3 Punkte: ≥ 3.000.000 € 3 Punkte 2 Punkte: ≥ 2.250.000 € 2 Punkte 1 Punkt: ≥ 1.500.000 € 1 Punkte - Vergleichbarkeit der Fläche: (Wichtungsfaktor 1) 4 Punkte: ≥ 2.700 m²BGF 4 Punkte 3 Punkte: ≥ 1.800 m²BGF 3 Punkte 2 Punkte: ≥ 900 m²BGF 2 Punkte 1 Punkt: ≤ 899 m²BGF 1 Punkte Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 5) 1 Punkt: Denkmalgeschütztes Gebäude 5 Punkte 1 Punkt: Chemie-Labor oder vergleichbare Anforderungen 5 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 2) 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden 4 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 2 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 33,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/08/202612:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten: Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung wird mit Einreichung des Teilnahmeantrags durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bieterkommunikation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bieterkommunikation
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bieterkommunikation
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Frankfurt (Main) Hbf, Nordflügel, Ver- u. Entsorgungszentrum: BIM-Planung Bauphysik in 3 Losen
OJ S 135/2026 16/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Titel: Frankfurt (Main) Hbf, Nordflügel, Ver- u. Entsorgungszentrum: BIM-Planung Bauphysik in 3 Losen
Beschreibung: Im Rahmen des Masterplans Frankfurt (Main) Hauptbahnhof werden BIM-gestützte Planungsleistungen der Bauphysik für den nördlichen Bereich des Bahnhofs vergeben. Die Leistung ist in drei Lose gegliedert: Los 1: Thermische Bauphysik, Los 2: Bauakustik (Schallschutz) sowie Los 3: Raumakustik. Gegenstand der Untersuchung sind der Nordflügel, der Nordkopf, der Anbau am Nordwestkopf sowie das Ver- und Entsorgungszentrum. Für diese Bereiche sind ganzheitliche bauphysikalische Analysen und Planungen durchzuführen. Die Beauftragung umfasst zunächst die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI. Optional sind Leistungen gemäß Lph. 5 bis 7 vorgesehen. Ziel ist die Schaffung einer fundierten Planungsgrundlage zur nachhaltigen und funktionalen Weiterentwicklung des Nordteils des Hauptbahnhofs.
Kennung des Verfahrens: 68395cc8-9ed2-4421-8861-d039c42728b3
Interne Kennung: 26FEI86951
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten: Die Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen. Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die vorgegebenen Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §123 und §124 GWB vor.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Thermische Bauphysik
Beschreibung: Los 1 beinhaltet die BIM-Planungsleistungen zur Thermischen Bauphysik.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar 70% und Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 10%
Beschreibung: 70 % Honorar (übertragene + optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 10 % Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: BIM-Abwicklungsplan (BAP)
Beschreibung: BIM-Abwicklungsplan (BAP) 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Bauakustik (Schallschutz)
Beschreibung: Los 2 beinhaltet die BIM-Planungsleistungen zur Bauakustik (Schallschutz).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar 70% und Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 10%
Beschreibung: 70 % Honorar (übertragene + optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 10 % Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: BIM-Abwicklungsplan (BAP)
Beschreibung: BIM-Abwicklungsplan (BAP) 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Raumakustik
Beschreibung: Los 3 beinhaltet die BIM-Planungsleistungen zur Raumakustik.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar 70% und Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 10%
Beschreibung: 70 % Honorar (übertragene + optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 10 % Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4 Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: BIM-Abwicklungsplan (BAP)
Beschreibung: BIM-Abwicklungsplan (BAP) 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/08/202609:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4425cf1a-67a8-4e5a-afaa-4aeb16eb63db - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/202611:28:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 491553-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026
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